GVP-Verhaltens- und Ethik-Kodex
Wir, die DPL Professionals GmbH, haben uns als GVP-Mitglied am 01.01.2011 dem GVP-Verhaltens- und Ethik-Kodex verpflichtet.
Unser Hinweisgebersystem
Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien
Das Hinweisgebersystem der DPL Professionals GmbH bietet allen Mitarbeiter:innen, sowie externen Dritten, die Möglichkeit, sich bei Verdachtsmomenten auf einen Gesetzesverstoß oder auf eine schwerwiegende Verletzung interner Richtlinien einen Hinweis an die Vertrauensstelle Compliance abzugeben.
Ziel ist es, Compliance-Verstöße zu erkennen und aufzuklären und im Idealfall zu beheben bevor Schaden für das Unternehmen, Personen oder die Umwelt entsteht.
Menschenrechtsverletzung
Das Hinweisgebersystem kann auch für Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen im Sinne des Lieferkettengesetzes (LkSG) genutzt werden. Ziel ist es, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verletzungen in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie innerhalb der Lieferkette (mittelbare und unmittelbare Zulieferer) nachzugehen.
Meldethemen
- Strafbares oder ordnungswidriges Verhalten
- Wettbewerbs- und kartellrechtswidrige Absprachen
- Bestechung, Korruption, Interessenskonflikte
- Informationssicherheit
- Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Verstöße im Bereich der Buchführung/Rechnungslegung/Bilanzierung
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und Produktkonformität
- Umweltdelikte
- Menschenrechtsverletzungen
- etc.
Zum Schutz der Hinweisgeber werden alle eingereichten Hinweise – egal ob anonym oder unter Namensnennung – streng vertraulich behandelt. Im Falle einer schriftlichen Abgabe eines Hinweises wird die Nutzung der Meldevorlage bevorzugt.
Internationale*, kostenlose, anonyme Hotline
0800 44693473
Montag-Freitag von 8 bis 18 Uhr oder nach Vereinbarung
Für Anrufe aus den USA: 01149 / 800 / 44693473
*Für Anrufe aus dem internationalen Ausland wird die Nutzung eines Festnetzanschlusses empfohlen
Kontakt- und Schlichtungsstelle
0800 44693473
Werden ethische Regeln von einem Mitglied des GVP (ehemals iGZ) aus Sicht von Mitarbeiter:innen, Bewerber:innen, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, so kann von diesen die Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) angesprochen werden. Die KuSS gliedert sich in eine Kontakt- und eine Schlichtungsstelle.