Konstruktionsmechaniker (m/w/d) – Krananlagenbau & Stahlbau

Schwerer Stahlbau, klare Schichten, transparente Bedingungen: Wenn du in Duisburg an Krananlagen arbeiten willst, startest du bei uns ab 3.460 € brutto monatlich – und weißt von Anfang an, woran du bei Einsatz und Abrechnung bist.

Wir bieten
  • Klare Einsatzbedingungen im 2- oder 3-Schichtsystem – du weißt, welches Schichtmodell für deinen Einsatz gilt
  • Transparente Anstellung nach GVP-Tarif – mit nachvollziehbaren Bedingungen und klar geregelter Abrechnung
  • Einsatz direkt in Duisburg – dein Arbeitsort ist von Anfang an klar
  • Persönliche Betreuung bei Fragen rund um deinen Einsatz, deine Arbeitszeit und deine Abrechnung
  • Tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach den geltenden GVP-Regelungen
  • Vergütung ab 20,00 € brutto pro Stunde, das entspricht etwa 3.460 € brutto monatlich*

*bezogen auf einen üblichen DPL-Einsatz mit 40 Stunden pro Woche

Deine Aufgaben
  • Arbeiten nach technischen Zeichnungen
  • Arbeiten im Krananlagenbau
  • Montage und Demontage von Bauteilen und Baugruppen
  • Schweißen von Dickblechen
  • Zusammenbau schwerer Stahlbaukomponenten
  • Sorgfältiges Ausführen der Arbeiten auch bei großen und schweren Bauteilen
Was Du mitbringst
  • Abgeschlossene Ausbildung als Konstruktionsmechaniker:in oder Konstruktionsmechaniker
  • Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung im Stahlbau
  • Erfahrung im Arbeiten nach technischen Zeichnungen
  • Bereitschaft zur Arbeit im 2- oder 3-Schichtsystem
  • Gültige Schweißprüfungen sind wünschenswert
  • Selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise

Stellendetails

Einsatzort

Düsseldorf

Das sagen unsere Mitarbeiter:innen:

"Man sieht am Ende der Schicht, was man geschafft hat. Große Stahlteile und saubere Arbeit . Genau das liegt mir."

Kontakt

DPL Professionals GmbH
Herr Andreas Künsting
Gerichtsstraße 1
46236 Bottrop
Telefon: 02041/779870
E-Mail: bewerbung@dplp.de

Benefits

übertarifliche Bezahlung

betriebliche Altersvorsorge

Vermittlungsprovision

Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld